Wir erstellen Verkehrswertgutachten
Gemäss §194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften , der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertmittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Was kostet nun ein Gutachten? Unsere Preise können Sie der Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) vom 17.11.2009; zuletzt geändert am 20.06.2014 entnehmen.
Diese Richtlinie regelt die Berechnung der Entgelte für von Sachverständigen erstellte Verkehrswertgutachten gemaess § 194 Baugesetzbuch.
Gerne senden wir Ihnen ein Angebot für die Beauftragung zu.